Anwendungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die vor und während der Behandlung beim jeweiligen Kunden erbracht werden.

Ausführungszeit

Kommt es während der Behandlung zu Verzögerungen bzw. Zeitverschiebungen, egal von wem verursacht, sind diese bis zum Ablauf einer Frist von bis zu 15 Minuten als unerheblich zu betrachten.
In vorheriger Absprache können sich Behandlungszeiten verlängern oder verkürzen, je nach Behandlungswunsch.
In seltenen Fällen kann es auch während der Behandlung zu erheblichen Änderungen des Ablaufs kommen.
Dadurch entsteht teils ein großer Zeitaufwand, der zu weiteren Verzögerungen führen kann.
Diese zeitlichen Verzögerungen können dem Behandler nicht zur Last gelegt werden.

Vertrag

Eine Vertragsbindung über die Erbringung von Leistungen kommt mit einer Terminvereinbarung – schriftlich, telefonisch oder mündlich – noch nicht zustande.
Jedoch verpflichtet sich der Kunde einen vereinbarten Termin wahrzunehmen oder rechtzeitig abzusagen, wenn er diesen nicht wahrnehmen kann.
Bei kurzfristigem Auftreten einer Krankheit – bei Kunde oder Behandler – ist der Behandler, sowie der Kunde, darüber zu informieren, dass der anstehende Termin nicht eingehalten werden kann.
Bei wiederholtem Nichteinhalten einer Vereinbarung, kann der Behandler von einer erneuten Terminvergabe bzw. Behandlung  absehen.
Bereits gezahlte Leistungen, die aufgrund einer Kurbehandlung geleistet wurden, können nicht erstattet werden.
Mit einer Terminvereinbarung erkennt der Kunde die AGB der Firma Beauty Forevers an.

Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste (Website) und verstehen sich inklusive der Mehrwertsteuer.
Irrtümer, sowie Preisänderungen oder Druckfehler sind vorbehalten und nicht bindend.

Alle Leistungen, außer Kurbehandlungen, sind nach Ausführung der Behandlung fällig und vor Ort in bar zu leisten.
Alle Angebote und Rabatte gelten ausschließlich für Dienstleistungen, die dementsprechend vereinbart wurden.

Gewährleistung

Sollten Ansprüche auf Nachbesserung der Leistungen entstehen, sind diese – nach gemeinsamer Rücksprache – auf Nacherfüllung beschränkt.